Unser Plus für das Comeback
Zurück in den Beruf
Im Mittelpunkt steht für uns die erfolgreiche Integration der Zielgruppen in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Endlich unabhängig
Die Maßnahme „Endlich unabhängig“ nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III befähigt Teilnehmende durch die Teilnahme an bedarfsgerecht ausgewählten Bausteinen bestehende Beschäftigungen auszuweiten bzw. eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
Mobiles Coaching
Das „Mobile Coaching“ ist ein niederschwelliges Angebot für Menschen, die aufgrund besonderer Problemlagen mit den bisherigen Maßnahmen nicht erreicht werden konnten.
Unterstützung
In der Maßnahme werden Teilnehmende mit Unterstützungsbedarf durch gezielte individuelle Hilfestellung auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III vorbereitet.
Aktivierung
In der Maßnahme "Aktivierung" werden Teilnehmende mit Unterstützungsbedarf durch gezielte individuelle Hilfestellung auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III vorbereitet.
Pro Förderung und Integration (Pro.FI)
Pro Förderung und Integration, zusätzliche und gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung oder in Entgeltvariante
STARTCenter
Im STARTCenter unterstützen wir Sie auf ihrem individuellen Weg in den deutschen Arbeitsmarkt.
Unterstützte Beschäftigung
Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist es, durch eine individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu begründen, das die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigt.
Join
Die Maßnahme „Join“ stellt ein niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Berufswahl, Ausbildung und Qualifizierung dar.