Unser Plus für das Comeback

Zurück in den Beruf


Im Mittelpunkt steht für uns die erfolgreiche Integration der Zielgruppen in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Endlich unabhängig

Die Maßnahme „Endlich unabhängig“ nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III befähigt Teilnehmende durch die Teilnahme an bedarfsgerecht ausgewählten Bausteinen bestehende Beschäftigungen auszuweiten bzw. eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.

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Mobiles Coaching

Das „Mobile Coaching“ ist ein niederschwelliges Angebot für Menschen, die aufgrund besonderer Problemlagen mit den bisherigen Maßnahmen nicht erreicht werden konnten.

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Unterstützung

In der Maßnahme werden Teilnehmende mit Unterstützungsbedarf durch gezielte individuelle Hilfestellung auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III vorbereitet.

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Aktivierung

In der Maßnahme "Aktivierung" werden Teilnehmende mit Unterstützungsbedarf durch gezielte individuelle Hilfestellung auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III vorbereitet.

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Pro Förderung und Integration (Pro.FI)

Pro Förderung und Integration, zusätzliche und gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung oder in Entgeltvariante

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STARTCenter

Im STARTCenter unterstützen wir Sie auf ihrem individuellen Weg in den deutschen Arbeitsmarkt.

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Unterstützte Beschäftigung

Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist es, durch eine individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu begründen, das die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigt.

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Join

Die Maßnahme „Join“ stellt ein niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Berufswahl, Ausbildung und Qualifizierung dar.

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