Berufsausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf (behindertenspezifische Ausbildung - BSA)

Behinderte Jugendliche und junge Erwachsene, die für eine Ausbildung geeignet sind und wegen ihrer Behinderung zwar besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung für behinderte Menschen angewiesen sind.

Maßnahme

Berufsausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf (behindertenspezifische Ausbildung – BSA) zielt darauf ab, Auszubildenden die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung zu ermöglichen.

Ziele

Vorzeitiger Übergang in betriebliche Ausbildung und Abschluss mit Kammerprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen.

Zielgruppe

Behinderte Jugendliche und junge Erwachsene, die für eine Ausbildung geeignet sind und wegen ihrer Behinderung zwar besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung für behinderte Menschen angewiesen sind.

Voraussetzungen

Jugendliche und junge Erwachsene, die

  • in der Regel unter 25 Jahre alt sind,
  • die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben,
  • über keine berufliche Erstausbildung verfügen,
  • die besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen (§ 98 Abs.1 i.V.m. §102 Abs. 1 Nr. 1b SGB III),
  • sich bei der Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit / Grundsicherungsstellen melden und
  • über die Agentur für Arbeit / Grundsicherungsstellen zu den Aktivierungshilfen zugewiesen werden.

Zeitlicher Umfang

Die Maßnahme endet für die einzelnen Teilnehmer:innen mit dem Übergang in die betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die Wochenstundenzahl beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichts 39 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Urlaubszeiten richten sich nach den gesetzlichen bzw. den tariflichen Bestimmungen.

Unser Angebot

Abschluss einer Berufsausbildung durch

  • Fachtheoretische Unterweisung
  • Sozialpädagogische Betreuung
  • Fachpraktische Unterweisung in unseren Werkstätten und Lernbüros (entsprechend der gültigen Ausbildungsordnungen)
  • betriebliche Ausbildungsphasen (mind. 40, max. 120 Arbeitstage pro Ausbildungsjahr)
  • begleitenden Fach- und Förderunterricht
  • Coaching
  • Vermittlung in betriebliche Ausbildung
  • Teilnahme am Berufsschulunterricht

Standorte

Lüneburg

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