begleitete betriebliche Ausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf (bbA)
Für junge Menschen mit Behinderungen (Rehabilitand:innen nach § 2 Abs. 1 SGB IX i. V. m. § 19 SGB III)
Maßnahme
In der begleiteten betrieblichen Ausbildung (bbA) unterstützen wir junge Menschen mit Behinderung während der betrieblichen Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss und begleiten den anschließenden Übergang in versicherungspflichtige Beschäftigung.
Ziele
Ziel der bbA ist es, Auszubildende die aufgrund ihrer Behinderung besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung durch umfassende Unterstützungsangebote zu ermöglichen.
Zielgruppe
Zur Zielgruppe der begleiteten betrieblichen Ausbildung (bbA) gehören junge Menschen mit Behinderungen (Rehabilitand:innen nach § 2 Abs. 1 SGB IX i. V. m. § 19 SGB III).
Voraussetzungen
Die Rehabilitand:innen sind für eine betriebliche Ausbildung geeignet und bedürfen wegen ihrer Behinderungen besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 113 Abs. 1 i. V. m. § 117 Abs. 1 Nr.1 b SGB III).
Zeitlicher Umfang
- Die bbA beginnt ab Ausbildungsbeginn und dauert bis zu 6 Monate nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss.
- Sie nehmen mindestens 3 (bis maximal 8) Unterrichtsstunden pro Woche an unserem Stütz- und Förderunterricht und begleitenden pädagogischen Angeboten teil.
Unser Angebot
Die bbA beinhaltet folgenden Angebote:
- Stütz- und Förderunterricht an einem festen Termin pro Woche zur Vertiefung beruflicher Fachkenntnisse und Allgemeinwissen in einer kleinen Gruppe
- Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Präsentationen
- Angebote zur Prüfungsvorbereitung von bis zu 8 Stunden
- Persönliche Beratung und Coaching
- Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses und Angebote bei Problemen im Betrieb
- Intensive Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbetrieb und der BBS
- Hilfe beim Übergang in versicherungspflichtige Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung