Kompetenzcenter (KC)
Zielgruppe: Siehe unten
Maßnahme
Kompetenzcenter
Ziele
Gegenstand der Maßnahme nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB III ist, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund mit Arbeitsmarktzugang (SGBIII)
- an den deutschen Arbeitsmarkt heranzuführen,
- ihre berufsfachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten festzustellen sowie
- ihnen berufsfachliche Sprachkenntnisse zu vermitteln bzw. diese zu erweitern.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an
- arbeitslose Menschen mit Migrationshintergrund mit Arbeitsmarktzugang aus dem Rechtskreis SGB III
- arbeitslose Menschen mit Migrationshintergrund, die im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 27 Abs. 5 AufenthG besitzen
- Asylberechtigte
- Arbeitslose mit Migrationshintergrund
Unterschieden wird zwischen Teilnehmenden der Zielgruppe 1 und Teilnehmenden der Zielgruppe 2.
- Zielgruppe 1: Teilnehmende, die bisher i.d.R. nur eine geringe Deutschförderung erhalten haben
- Zielgruppe 2: Teilnehmende, die bereits über durchschnittliche Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau Stufe A2) verfügen
Voraussetzungen
Die Zuweisung erfolgt über die Agentur für Arbeit.
Zeitlicher Umfang
Die individuelle Zuweisungsdauer/Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt i.d.R. drei Monate. Die Wochenstundenzahl beträgt grundsätzlich 30 Zeitstunden.
Innerhalb der ersten drei Wochen (Einstiegsphase):
- Eingangsgespräche
- Informationen über die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse
- Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt
In den darauffolgenden sechs Wochen (Zielgr. 1 und 2):
- Kompetenzfeststellung im „Echtbetrieb“ (Sofern der sprachliche Bildungsstand dies zulässt. Alternativ können Module der Fördereinheit genutzt werden)
Innerhalb der sich anschließenden drei Wochen (Abschlussphase):
- Bewerbungsunterstützung
- Allgemeine Informationen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche
- Unterstützung im Umgang mit der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit und deren Funktionen
Unser Angebot
- Feststellung des aktuellen Sprachniveaus
- Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse
- Angebot von Fördereinheiten (z.B. allgemeine Grundlagen, Berufsorientierung, interkulturelle Kompetenzen oder Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf)
- Bewerbungsunterstützung
- Allgemeine Informationen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche
- Unterstützung im Umgang mit der JOBBÖRSE
- Kompetenzfeststellung im „Echtbetrieb“